Allgemeine Geschäftsbedingungen
– Creative Performance GmbH, Heerdterbuschstraße 10, 41460 Neuss –
A. Allgemeines
I. Geltungsbereich
1. CREATIVE PERFORMANCE ist eine Next-Level-Full-Service-Werbeagentur mit Fokussierung auf Social-Media-Betreuung, Fuhrparkbeschriftung, Car Wrapping und Digitaler Werbung. CREATIVE PERFORMANCE unterstützt Unternehmen umfassend bei der Definition, Planung und Erreichung von Zielen der (Marken-) Kommunikation im Social Web und in der klassischen PR-Arbeit, sowie beim Thema Branding & Design. Die Agentur bietet sowohl Beratung in den Bereichen Konzeption und Strategie als auch konkrete Leistungen zur Umsetzung von erarbeiteten Strategien und Konzeptionen an.
2. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle (auch zukünftigen) Verträge, bei denen CREATIVE PERFORMANCE Auftragnehmer (im Folgenden „CREATIVE PERFORMANCE“) ist.
3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als CREATIVE PERFORMANCE ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Auftraggeber im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und CREATIVE PERFORMANCE dem nicht ausdrücklich widerspricht.
4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die AGB in der zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages gültigen bzw. jedenfalls in der dem Auftraggeber zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass CREATIVE PERFORMANCE in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen müsste.
II. Zustandekommen Vertrag, Pflichten CREATIVE PERFORMANCE
1. Ein Vertrag kommt zustande durch ein Angebot von CREATIVE PERFORMANCE, eine das Angebot unmodifizierende Annahme durch den Auftraggeber und eine abschließende Auftragsbestätigung von CREATIVE PERFORMANCE. Angebot, Annahme und die den Vertrag begründende Auftragsbestätigung bedürfen jeweils Text- oder Schriftform.
2. Gegenstand des Vertrages sind die in der jeweiligen Auftragsbestätigung aufgeführten Dienstleitungen im Bereich Social Media Marketing und/oder Arbeiten am Fahrzeug des Auftraggebers. Die Leistungsbeschreibung stellt zugleich die Vertragspflichten von CREATIVE PERFORMANCE dar.
3. Durch die Annahme bestätigt der Auftraggeber zugleich die AGB von CREATIVE PERFORMANCE und soweit relevant, notwendige Produktbeschreibungen und Pflegeanweisungen zur Kenntnis genommen zu haben.
III. Vertraulichkeit
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle ihm im Zusammenhang mit der mit CREATIVE PERFORMANCE unterhaltenen Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen oder bekannt werdenden Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet werden oder anhand sonstiger Umstände als Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, dauerhaft geheim zu halten, nicht an Dritte weiterzugeben, aufzuzeichnen oder in anderer Weise zu verwerten, sofern CREATIVE PERFORMANCE der Offenlegung oder Verwendung nicht ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat oder die Informationen aufgrund Gesetzes, Gerichtsentscheidung oder einer Verwaltungsentscheidung offengelegt werden müssen.
2. CREATIVE PERFORMANCE darf die Werke/Dienstleistungen zu Eigenwerbezwecken verwenden oder auf die bestehende Geschäftsverbindung Bezug nehmen, soweit dadurch keine legitimen Geheimhaltungsinteressen des Auftraggebers beeinträchtigt werden.
IV. Datenschutz
1. Beide Parteien haben über alle ihnen bekanntwerdenden geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten Stillschweigen zu bewahren und sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages stehenden Informationen auch über dessen Ablauf hinaus streng vertraulich zu behandeln. Gleiches gilt für personenbezogene Daten, die unter die Bestimmungen der Datenschutzgesetze fallen.
2. CREATIVE PERFORMANCE verpflichtet sich, Informationen, Unterlagen oder Daten im Sinne von XI. 1. weder zu erheben noch zu speichern oder zu vervielfältigen oder sonst in irgendeiner Form außer zu Pflegezwecken zu nutzen oder zu verwerten. Die gespeicherten Daten sind zu löschen, wenn sie nicht mehr benötigt werden. Dies gilt nicht, solange eine gesetzliche Regelung die Speicherung der Daten erlaubt.
3. CREATIVE PERFORMANCE verpflichtet sich, sein Personal entsprechend zu unterweisen und zur Einhaltung der Vereinbarung gesondert in Textform zu verpflichten.
V. Form
Jegliche Änderungen oder Ergänzungen der Verträge sind nur wirksam, wenn sie wenigstens in Textform vereinbart werden. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Textformklausel. Gesetzliche Formvorschriften und weitere Nachweise insbesondere bei Zweifeln über die Legitimation des Erklärenden bleiben unberührt.
B. Leistungen im Bereich Social Media Marketing
I. Leistungsportfolio
1. Film- und Fotoproduktion
a) Bei Film- und Fotoproduktionen stellt CREATIVE PERFORMANCE die Filme/die Fotos nach einem vom Auftraggeber genehmigten oder gelieferten oder mit dem Auftraggeber ausgearbeitetem Drehbuch/Storyboard bzw. Shooting-Board/Briefings, ggf. den protokollierten Festlegungen des PPM (Pre-Production-Meeting) und den Weisungen des
Auftraggebers her. Letztere können sich auf die inhaltliche, künstlerische und technische Gestaltung sowie auf personelle Fragen beziehen, soweit nicht abweichend vereinbart. CREATIVE PERFORMANCE holt, insbesondere bei Unklarheiten und bezüglich der bei dem PPM offen gebliebenen Fragen, die erforderlichen Weisungen des Auftraggebers ein und unterrichtet diesen jeweils vor endgültigen eigenen Entscheidungen. Der Auftraggeber erteilt diese Weisungen rechtzeitig.
b) Die Gegenstände oder Personen, die in der Werbung dargestellt werden sollen, stellt grundsätzlich der Auftraggeber zum Zweck und für die Dauer der Film- bzw. Fotoherstellung zur Verfügung. Der Auftraggeber kümmert sich um den An- und Abtransport der Gegenstände/ die An- und Abfahrt der darzustellenden Personen.
2. Social Media Betreuung
a) Wenn und soweit CREATIVE PERFORMANCE oder von ihr beauftragte Dritte Social Media Accounts für den Auftraggeber einrichten und/oder nutzen, so geschieht diese Einrichtung und/oder Nutzung auf der jeweiligen Social Media Plattform namens und in Vollmacht des Auftraggebers. Auftraggeber der jeweiligen Plattform ist der hiesige Auftraggeber und nicht CREATIVE PERFORMANCE.
b) Der konkrete Umfang der administrativen, technischen und/oder redaktionellen Betreuung der Social Media Accounts wird durch den konkreten Auftrag bestimmt, insbesondere wird bestimmt, ob CREATIVE PERFORMANCE die Social Media Kommunikation für den Auftraggeber innerhalb eines festgelegten Rahmens eigenständig oder aber nur entsprechend im Auftrag geregelter Rücksprachen durchführen kann.
c) CREATIVE PERFORMANCE ist verpflichtet, vom Auftraggeber erhaltene Zugangsdaten für Social Media Accounts streng vertraulich zu behandeln, sicher zu verwahren und nicht an unbefugte Dritte weitergeben.
d) CREATIVE PERFORMANCE ist weiter verpflichtet, die im Falle der Einrichtung eines Accounts erworbenen Zugangsdaten spätestens bei der Vertragsbeendigung herauszugeben und den Account damit dem Auftraggeber vollständig zu übergeben. Der Auftraggeber hat jederzeit das Recht, die Zugangsdaten zu den jeweiligen Social Media Accounts anzufordern.
e) Dem Auftraggeber ist bewusst und er erkennt an, dass CREATIVE PERFORMANCE keinen Einfluss auf den Betrieb der von ihr gegebenenfalls empfohlenen, aber von Dritten betriebenen Social Media Plattformen hat und dass CREATIVE PERFORMANCE infolgedessen keine Verantwortung für die betrieblichen Abläufe dieser Social Media Plattformen übernehmen kann.
f) CREATIVE PERFORMANCE stellt klar, dass durch das Social Media Marketing kein konkreter Erfolg, wie etwa ein Zuwachs im Bereich der Follower-Zahlen oder eine größere Reichweite garantiert werden kann.
3. Grafikdesign
a) Ein diesbezüglicher Leistungsauftrag unterliegt dem Urheberwerkvertragsrecht, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten von CREATIVE PERFORMANCE ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten von CREATIVE PERFORMANCE. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
b) Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.
c) Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von CREATIVE PERFORMANCE weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt CREATIVE PERFORMANCE eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
d) CREATIVE PERFORMANCE ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt CREATIVE PERFORMANCE, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
e) Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen insbesondere auch kein Miturheberrecht.
f) Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt CREATIVE PERFORMANCE, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.
II. Änderung des Leistungsgegenstandes
1. CREATIVE PERFORMANCE prüft den Änderungswunsch des Auftraggebers so schnell als möglich und unterbreitet dem Auftraggeber ein Angebot, welches Angaben zur (technischen) Umsetzbarkeit, den damit verbundenen Kosten sowie einer ggfs. damit verbundenen Zeitplanverschiebung enthält. Dieses Angebot muss ebenfalls wenigstens in Textform abgegeben werden. Das Angebot von CREATIVE PERFORMANCE muss vom Auftraggeber wenigstens in Textform angenommen werden. Die Änderungsbestimmungen werden sodann Teil des Vertrags.
2. CREATIVE PERFORMANCE wird während der Prüfung einer Anpassung des Leistungsumfangs die bisherigen vertragsgegenständlichen Leistungen planmäßig weiterführen, es sei denn, der Auftraggeber weist CREATIVE PERFORMANCE wenigstens in Textform an, dass die Arbeiten bis zur Entscheidung über die Leistungsänderung eingestellt oder eingeschränkt werden sollen. Sind vor Abschluss des Leistungsänderungsverfahrens Leistungen zu erbringen oder Handlungen durchzuführen, die aufgrund der Leistungsänderungen nicht mehr verwertbar wären, teilt die CREATIVE PERFORMANCE dies dem Auftraggeber unverzüglich wenigstens per Textform mit.
3. Bei einer wesentlichen Änderung der vertraglichen Pflichten von CREATIVE PERFORMANCE zum Zweck der Anpassung an die Belange des Auftraggebers kann CREATIVE PERFORMANCE dem Auftraggeber den erforderlichen Mehraufwand in Rechnung stellen. Dies gilt auch für eine umfangreiche Prüfung, ob und zu welchen Bedingungen die Änderung oder Erweiterung durchführbar ist, die der Auftraggeber im Anschluss haben will.
4. Werden von dem Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
III. Laufzeit des Vertrages
1. Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 6/12/24 Monaten – dies wird durch die Auftragsbestätigung bestimmt.
2. Er verlängert sich über diesen Zeitraum hinaus um jeweils weitere 12 Monate, wenn er nicht durch einen eingeschriebenen Brief spätestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird. Maßgebend für die Kündigungsfrist ist das durch den Poststempel dokumentierte Aufgabedatum des Briefes zur Post. Ein darüberhinausgehendes ordentliches Kündigungsrecht ist ausgeschlossen.
3. Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
IV. Abnahme
1. Die Bestimmungen in dieser Ziffer. gelten nur, soweit die Abnahme eines konkreten Leistungsbestandteils erforderlich ist.
2. Gegenstand der Abnahme ist die vertraglich geschuldete Leistung gem. des zwischen den Parteien vereinbarten Auftrags. Voraussetzung für die Abnahme ist, dass CREATIVE PERFORMANCE dem Auftraggeber alle relevanten Arbeitsergebnisse vollständig zur Verfügung stellt und ihm die Abnahmebereitschaft anzeigt.
3. Der Auftraggeber hat unverzüglich mit der Prüfung der Abnahmefähigkeit zu beginnen. Der Auftraggeber hat die Abnahme unverzüglich, spätestens jedoch 20 Werktage nach Anzeige der Abnahmebereitschaft durch CREATIVE PERFORMANCE zu erklären. Erkennt der Auftraggeber keine Abnahmefähigkeit und wird die Abnahme nicht erklärt, so gelten die folgenden Bestimmungen:
a) Der Auftraggeber übergibt CREATIVE PERFORMANCE eine Auflistung und Beschreibung aller die Abnahme hindernden Mängel wenigstens in Textform.
b) CREATIVE PERFORMANCE beseitigt die aufgezeigten Mängel und stellt binnen angemessener Frist eine vertragsgemäße und abnahmefähige Leistung bereit.
c) Der Auftraggeber prüft sodann nur die protokollierten Mängel, soweit sie ihrer Funktion nach Gegenstand einer isolierten Prüfung sein können.
4. Der Auftraggeber darf die Abnahme wegen unwesentlicher Mängel nicht verweigern. In diesem Fall steht die Abnahme jedoch unter dem Vorbehalt der unverzüglichen Behebung dieser Mängel durch CREATIVE PERFORMANCE. Die unwesentlichen Mängel sind im Abnahmeprotokoll einzeln aufzuführen.
V. Rechteeinräumung
1. Wenn und soweit urheberrechtlich geschützte Werke wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen im Rahmen eines Auftrags erstellt werden, erhält der Auftraggeber nach Zahlung der im jeweiligen Auftrag bestimmten Lizenzgebühr ein Nutzungsrecht an den urheberrechtlich geschützten Werken, dessen konkrete Ausgestaltung im Rahmen des jeweiligen Auftrags vorgenommen wird. Das Nutzungsrecht kann sachlich, zeitlich und örtlich beschränkt sowie als einfaches, nicht ausschließliches oder ausschließliches Nutzungsrecht ausgestaltet sein.
2. Liefert der Auftraggeber CREATIVE PERFORMANCE zur Umsetzung des Auftrags urheberrechtlich geschützte Inhalte wie insbesondere Texte, Fotografien, Grafiken, sonstige Audio- oder Videodateien oder Software-Applikationen, garantiert der Auftraggeber CREATIVE PERFORMANCE über die erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte zu verfügen. Der Auftraggeber überträgt CREATIVE PERFORMANCE hinsichtlich der gelieferten Inhalte alle für die Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte. Der Auftraggeber steht dafür ein, diese Rechte auch Dritten gegenüber einräumen zu können. Vorstehendes gilt sinnentsprechend ebenfalls in Bezug auf die Einwilligung von abgebildeten Personen hinsichtlich deren Persönlichkeitsrechts.
3. Sollten innerhalb eines Auftrages Videos, Bilder oder Grafiken mit Bildnissen von Personen erstellt werden, so wird im Auftrag bestimmt, welche Partei für die Einholung der Einwilligung der jeweils abgebildeten Person verantwortlich zeichnet und die dafür ggf. anfallenden Lizenzgebühren trägt.
4. CREATIVE PERFORMANCE haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Auftraggeber – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird CREATIVE PERFORMANCE wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Auftraggeber CREATIVE PERFORMANCE schad- und klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Auftraggeber verpflichtet sich, CREATIVE PERFORMANCE bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Auftraggeber stellt CREATIVE PERFORMANCE hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.
5. Kann geplanter Content aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen (z.B. Ausfall von Veranstaltung, Auftreten einer Pandemie o.Ä). nicht gepostet werden, behält sich CREATIVE PERFORMANCE das Recht vor; den dafür benötigten Zeitaufwand regulär abzurechen.
VI. Vergütung
1. Die Höhe der Vergütung für die durch CREATIVE PERFORMANCE zu erbringenden Leistungen sowie die Höhe der gegebenenfalls zu entrichtenden Lizenzgebühren wird durch die Auftragsbestätigung gemäß A.II. sowie gegebenenfalls durch Vereinbarungen über die Leistungsänderung nach B.II. bestimmt.
2. Die Gesamtvergütung wird – aufgeteilt auf die Laufzeit in Monaten in entsprechenden Anteilen zu Beginn eines jeden Kalendermonats entrichtet. Die monatliche Vergütung ist binnen 10 Werktagen eines jeden Kalendermonats zu zahlen.
3. Anderweitige Rechnungen sind binnen 10 Werktagen zahlbar nach Rechnungseingang. Alle in Angeboten bzw. Auftragsbestätigungen aufgeführten Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer, sofern diese nicht explizit aufgeführt wird.
4. Befindet sich der Auftraggeber mit der Zahlung im Verzug, so werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz fällig. Der Auftraggeber muss damit rechnen, dass CREATIVE PERFORMANCE Zahlungen zunächst auf ältere Schulden anrechnet. Sind bereits Kosten der Rechtsverfolgung wie Mahnkosten entstanden, so kann CREATIVE
PERFORMANCE Zahlungen des Auftraggebers zunächst auf diese Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anrechnen.
5. Sofern in der Auftragsbestätigung für die Erbringung einzelner Leistungen ein Festpreis vereinbart ist, sind hiervon eine (1) Entwurfserstellung zuzüglich zweier (2) Korrekturschleifen umfasst. Soweit der Auftraggeber weitere Korrekturschleifen wünscht, werden diese mit einem Stundensatz von 80 €/h zzgl. MwSt. abgerechnet.
VII. Haftung
1. CREATIVE PERFORMANCE haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit einer Person oder im Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes haftet CREATIVE PERFORMANCE auch für leichte Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet CREATIVE PERFORMANCE bei leichter Fahrlässigkeit nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht). Eine diesbezügliche Haftung ist jedoch begrenzt auf nach Art der Leistung vertragstypische und vorhersehbare Schäden.
2. Die Haftungsbeschränkung gilt in gleicher Weise zugunsten der Organe, sonstigen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von CREATIVE PERFORMANCE.
C. Leistungen im Bereich Folierung & Car Wrapping
I. Pflichten des Auftraggebers, Übergabe des Fahrzeugs
1. Der Auftraggeber hat sämtliche persönlichen Gegenstände aus dem Fahrzeug vor Übergabe zu entfernen.
2. Der Auftraggeber hat sein Fahrzeug gewaschen und entwachst abzugeben. Ferner sollte das Fahrzeug keine Lackversiegelung, Lackbeschädigungen oder Folierungen auf beschädigten Oberflächen vorweisen.
3. Sofern das Fahrzeug nicht dem vorstehend genannten Zustand bei Übergabe entspricht, kann die Folierung ggf. nur gegen Mehrkosten erfolgen. Den Mehraufwand zur Vorbereitung der vereinbarten Folierung wie z.B. Beseitigung starker Verschmutzungen, Behandlung von Roststellen oder Lackschäden, hat der Auftraggeber zu tragen.
4. Bei der Übergabe des Fahrzeugs kann CREATIVE PERFORMANCE ein Übergabeprotokoll erstellen. Darin wird der Zustand des Fahrzeuges bei Übergabe festgehalten.
5. Spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs hat der Auftraggeber CREATIVE PERFORMANCE alle ihm bekannten Mängel am Fahrzeug, die die Arbeit von CREATIVE PERFORMANCE beeinflussen könnten, anzugeben.
II. Vergütung
1. CREATIVE PERFORMANCE führt die angebotenen Arbeiten zum Festpreis gemäß der Auftragsbestätigung aus. Der Festpreis ist verbindlich und schließt alle mit der Durchführung der Folierung verbundenen Kosten und Auslagen ein. Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anderweitig geregelt, sind hiervon eine (1) Entwurfserstellung zuzüglich zweier (2) Korrekturschleifen umfasst. Soweit der Auftraggeber weitere Korrekturschleifen wünscht, werden diese mit einem Stundensatz von 80 €/h zzgl. MwSt. abgerechnet. Über die Auftragsbestätigung hinausgehende Arbeiten, die nachträglich Vertragsgegenstand werden, kann CREATIVE PERFORMANCE nach Aufwand abrechnen, soweit kein separates Angebot erstellt wurde.
2. Barauslagen und besondere Kosten, die CREATIVE PERFORMANCE auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers entstehen, werden zum Selbstkostenpreis berechnet.
3. Sämtliche Leistungen des Auftragnehmers verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Angebote und Auftragsbestätigungen weisen die Nettopreise zzgl. der Mehrwertsteuer sowie die sich ergebenden Bruttopreise aus oder aber den Bruttopreis unter Hinweis auf die Höhe der darin enthaltenen Mehrwertsteuer.
III. Zahlungsbedingungen
1. Der Auftraggeber leistet nach Erhalt der Auftragsbestätigung durch CREATIVE PERFORMANCE eine Anzahlung in Höhe von 20 % der vertraglich vereinbarten Summe. Die Anzahlung dient der verbindlichen Terminreservierung und der sofortigen Beschaffung des für diesen Auftrag benötigten Folienmaterials. Die Anzahlung kann von CREATIVE PERFORMANCE auch für den Fall der Kündigung durch den Auftraggeber beansprucht werden, sofern die Kündigung nicht zugeht, bevor CREATIVE PERFORMANCE das für diesen Auftrag benötigte Folienmaterial bestellt hat.
2. Sämtliche Zahlungen sind bei Auslieferung des Fahrzeugs – auch im Falle von Teilleistungen durch CREATIVE PERFORMANCE – unter Anrechnung der bereits geleisteten Anzahlung sofort fällig. Im Falle von Teilleistungen hat CREATIVE PERFORMANCE etwaig ersparte Aufwendungen anzurechnen. Die Zahlung kann dabei nur in bar oder per Girokarte erfolgen. Kreditkarten werden nicht akzeptiert.
3. CREATIVE PERFORMANCE steht, wegen der Forderungen aus dem Werkvertrag, ein Pfand- und Zurückbehaltungsrecht an dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Fahrzeug des Auftraggebers zu. Das Pfandrecht kann auch wegen Forderungen aus früher durchgeführten Arbeiten und sonstigen Leistungen geltend gemacht werden, soweit sie mit dem Auftragsgegenstand im Zusammenhang stehen. Für sonstige Ansprüche aus der Geschäftsverbindung gilt das Pfandrecht nur, soweit diese Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
4. Dem Auftraggeber stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
IV. Abnahme, Abnahmeverzug
1. Der Auftraggeber ist zur Abnahme des Auftragsgegenstandes verpflichtet, sobald CREATIVE PERFORMANCE diesen über die Fertigstellung informiert. Die Abnahme erfolgt grundsätzlich im Betrieb von CREATIVE PERFORMANCE vor Herausgabe des Fahrzeugs und ist auf dem dafür vorgesehenen Protokoll zu bestätigen.
2. Der Auftraggeber ist bei Abnahme des Fahrzeuges verpflichtet, dieses auf erkennbare Mängel oder Schäden zu prüfen und diese sofort bekanntzugeben. Gleiches gilt für überlassenes Zubehör. Holt der Auftraggeber das Fahrzeug nicht
persönlich ab, sind mit der Abholung beauftragte Personen mit entsprechenden Vollmachten auszustatten. Das Fahrzeug gilt mit Herausgabe als mangelfrei abgenommen.
3. Der Auftraggeber kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er den Vertragsgegenstand entweder nicht zum vereinbarten Übergabedatum oder nicht auf Aufforderung durch CREATIVE PERFORMANCE unverzüglich abholt. Im Fall des Verzuges des Auftraggebers mit der Abnahme haftet CREATIVE PERFORMANCE nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für eine Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs.
4. Kommt der Auftraggeber in Abnahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich die Abnahme aus anderen, vom Auftraggeber zu vertretenden Gründen, so ist CREATIVE PERFORMANCE berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen – insb. Lagerungskosten – zu verlangen. Für die Schadensberechnung ist das Datum der Einlagerung des Fahrzeugs maßgeblich. Die übrigen gesetzlichen Ansprüche (insbesondere Ersatz von Mehraufwendungen, angemessene Entschädigung, Kündigung) von CREATIVE PERFORMANCE bleiben unberührt. Durch die Lagerung des Fahrzeugs wird kein neues Vertragsverhältnis begründet.
5. Befindet sich der Auftraggeber in Abnahmeverzug trägt er die Leistungsgefahr.
6. Sofern CREATIVE PERFORMANCE etwaig vereinbarte Abnahmetermine aus Gründen, die CREATIVE PERFORMANCE nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann, wird CREATIVE PERFORMANCE den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig den voraussichtlichen neuen Abnahmetermin mitteilen. Ist die vertragsgemäße Leistung auch zum neuen Abnahmetermin aus Gründen, die CREATIVE PERFORMANCE nicht zu vertreten hat, nicht möglich, ist CREATIVE PERFORMANCE berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise zu kündigen (§ 648a BGB); eine bereits erbrachte Gegenleistung des Auftraggebers (z.B. Anzahlung) wird CREATIVE PERFORMANCE unverzüglich erstatten. Nicht einzuhaltende Abnahmetermine sind seitens CREATIVE PERFORMANCE beispielsweise nicht zu vertreten bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch einen Zulieferer, wenn CREATIVE PERFORMANCE ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat oder bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt.
V. Gewährleistung und Haftung
1. Grundlage der Mängelhaftung ist vorrangig die über die Beschaffenheit der Ware (einschließlich Zubehör) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder seitens CREATIVE PERFORMANCE (insbesondere in Katalogen oder auf der Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 634 Abs. 3 BGB).
2. CREATIVE PERFORMANCE haftet gemäß § 640 Abs. 3 BGB nicht nach § 634 Nr. 1 bis 3 BGB für Mängel, die der Auftraggeber bei Abnahme kennt oder grob fahrlässig nicht kennt.
3. CREATIVE PERFORMANCE haftet ferner nicht für solche Schäden, die darauf beruhen, dass der Auftraggeber seine Anzeigepflicht aus C.I..5. verletzt.
4. Die Haftung seitens CREATIVE PERFORMANCE, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, soweit nicht ein Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten vorliegt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Auftraggebers im Falle der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, sowie für zwingende Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung für Vermögensschäden auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden beschränkt.
5. Die Haftung für Sachschäden, sowie Diebstahl und Vandalismus ist auf 100.000,00 € je Fahrzeug begrenzt. Ausgenommen davon ist die Haftung für Schäden, die auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit von CREATIVE PERFORMANCE beruhen.
VI. Verjährung
1. Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme des Werkes durch den Auftraggeber. Hiervon ausgenommen sind Mängelansprüche von Verbrauchern sowie Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch CREATIVE PERFORMANCE. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
2. Unberührt bleiben gesetzliche Sonderregelungen zur Verjährung (insbes. § 634a Abs. 3 BGB und § 12, 13 ProdHaftG).
3. Die vorstehenden Verjährungsfristen des Werkvertragsrechts gelten auch für vertragliche und außervertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, die auf einem Mangel des Werks beruhen. In den Fällen des V. 1. und 2. verjähren Schadensersatzansprüche des Auftraggebers jedoch nach den gesetzlichen Verjährungsfristen. Die gesetzlichen Verjährungsfristen gelten auch für sonstige Schadensersatzansprüche, welche nicht auf einem Mangel des Werks beruhen.
D. Schlussbestimmungen
I. Alternative Streitbeilegung
CREATIVE PERFORMANCE ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
II. Gerichtsstand, Salvatorische Klausel
1. Für diese AGB und die Vertragsbeziehung zwischen CREATIVE PERFORMANCE und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten sowie für alle Streitigkeiten aus oder in Verbindung mit diesen AGB ist ausschließlicher Gerichtsstand das für CREATIVE PERFORMANCE zuständige Amts- oder Landgericht. CREATIVE PERFORMANCE ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch am Gerichtsstand seines Geschäftssitzes nach dem dort geltenden Recht zu verklagen.
3. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Unwirksame Bestimmungen gelten als durch solche wirksamen Regelungen ersetzt, die geeignet sind, den wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung soweit wie möglich zu verwirklichen.
E. Widerrufsrecht
Dem Auftraggeber steht in den gesetzlich hierfür vorgesehenen Fällen ein Widerrufsrecht zu. Hierüber wird der Auftraggeber wie folgt belehrt:
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (CREATIVE PERFORMANCE GmbH, Heerdterbuschstraße 41460 Neuss) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ein Muster-Widerrufsformular ist den AGB als Anlage beigefügt. Dieses können Sie verwenden, verpflichtend ist dies nicht.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An
Creative Performance GmbH
Heerdterbuschstraße 10
41460 Neuss
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Leistung:
Datum Auftragsbestätigung Kundennummer oder Auftragsnummer
Name des/der Verbraucher/s
Anschrift des/der Verbraucher/s
Datum Unterschrift